Wie wir unsere Grundsätze verwirklichen

Two people in lab coats holding a pipette.

Bei allen Tierversuchen, die Bayer durchführt, sorgen Spezialisten für das Wohl der Tiere. Es liegt in ihrer Verantwortung, die Ausbildung der Mitarbeiter zu verbessern, ihnen mit Anleitung und Rat zur Seite zu stehen und die Umsetzung der Tierversuche zu überwachen. Unsere Tierschutzbeauftragten und Tierschutz-Komitees sorgen dafür, dass die Bayer-Grundsätze für Tierschutz und Tierversuche in die Tat umgesetzt werden.

Unser unternehmens­eigenes Tierschutz-Komitee

Um weltweit hohe und einheitliche Standards für den Tierschutz umzusetzen, hat Bayer ein Unternehmens-Tierschutzkomitee ins Leben gerufen. Mitglieder dieses Komitees sind unsere Tierschutzexperten vor Ort und Vertreter unserer Tochterunternehmen. Ergänzend gehören ihm Mitarbeiter mit anderen Aufgaben an, die den Kontakt zu nationalen und regionalen Behörden pflegen. Die wichtigsten Verantwortungsbereiche des Komitees sind:

 

  • die Umsetzung rechtlicher Vorschriften im Unternehmen zu fördern.
  • Richtlinien zu entwickeln und sie unternehmensweit zu verbreiten. Dazu zählen etwa Grundsätze für die Haltung von Tieren oder zur Bereicherung ihrer Umgebung („Environmental Enrichment“).
  • weltweit gültige Grundsätze für die Ausbildung und die Qualifikation unserer Angestellten zu entwickeln.
  • die Auswahl und die Überprüfung unserer Partnerunternehmen zu koordinieren.
  • den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern, um das Wohlergehen der Tiere in unserem Unternehmen kontinuierlich zu überprüfen und zu verbessern.

 

Durch die Arbeit unseres Tierschutz-Koordinators und des Tierschutz-Komitees stellen wir sicher, dass die Bayer-Grundsätze für Tierwohl und Tierversuche unternehmensweit Anwendung finden.

Unsere Tierschutz­beauftragten

Alle Tierversuche bei Bayer werden von unseren Tierschutzspezialisten begleitet. Sie überwachen alle Labore und Institute der Bayer AG, die Tierversuche durchführen: Pharmaceuticals und Crop Science.

 

Diese Spezialisten haben in allen Tierschutzfragen die Befugnisse eines Managers und handeln mit der vollen Unterstützung der Geschäftsleitung. In Deutschland trägt der Tierschutzbeauftragte diese wichtige Verantwortung. Seine drei wichtigsten Aufgaben sind:

1. Beratung der Wissenschaftler

Die Tierschutzbeauftragten und ihre Kollegen unterstützen unsere Wissenschaftler in rechtlichen Fragen und beraten sie zu den Bayer-Grundsätzen, bei der Auswahl ihrer Methoden und der Wahl der am besten geeigneten Tierart. Außerdem überwachen sie unsere Partner (etwa Labore oder Forschungsinstitute an Hochschulen), um sicherzustellen, dass ihre Arbeitsmethoden mit unseren Grundsätzen konform sind.

2. Fort- und Weiterbildung

Unsere Experten tragen auch dazu bei, dass unsere Tierversuche stets auf der Grundlage der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden durchgeführt werden. Sie informieren das Management über neueste Entwicklungen und veröffentlichen entsprechende Informationen auf unseren internen Webseiten. So sind aktuelle Informationen unmittelbar für alle Mitarbeiter verfügbar.

3. Zusammenarbeit mit den Behörden

Ein weiterer Verantwortungsbereich ist die Zusammenarbeit mit den Tierschutzbehörden. Dabei beantragen die Tierschutzbeauftragten Genehmigungen für Studien, und tragen die für den Antrag erforderlichen Angaben zusammen. Die Tierschutzbeauftragten und ihre Kollegen sind Ansprechpartner für Bayer-Mitarbeiter, Aufsichtsbehörden und die Medien.