Aufsichtsrat
Vergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen.
Satzung der Bayer AG (PDF, 715 KB)
Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz für ihre Aufwendungen eine feste Jahresvergütung sowie eine zusätzliche Vergütung für den Vorsitz bzw. die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrats. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt.
Vergütung des Aufsichtsrats der Bayer AG
Weitere Informationen bezüglich der Bezüge des Aufsichtsrats können Sie dem Vergütungsbericht entnehmen.
Publikationen