- Auf einen Blick
- Berichterstattung und Transparenz
- ESG Ratings und Rankings
- Umwelt
- Soziale Verantwortung
-
Management & Steuerung
- Sustainability in the Supervisory board
- Nachhaltigkeitsrat von Bayer
- Der Bayer Bioethics Council
- UN Global Compact
- Produktverantwortung
- Lieferantenmanagement
- Konzernregelungen
-
Positionen
- BASE
- Bioethische Prinzipien
- Schutz der Biodiversität
- Position zu Global Product Strategy
- Position zu Responsible Care
- Position zur Abholzung und Schädigung der Wälder
- Position zum Insektenrückgang
- Höhere Maßstäbe für die Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln
- UN Sustainable Development Goals
- Position on Sustainable Beef Production
Bayer Position für Menschenrechte
Im Jahr 2000 verpflichteten wir uns zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), die sich unter anderem aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ableiten, und wir sind stolz darauf, diese Werte und die Achtung der Menschenrechte auch heute noch zu wahren.
Unsere Position für Menschenrechte trägt dazu bei, die Anforderungen innerhalb des Unternehmens zu definieren. Die Position verpflichtet uns, die Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und in unseren Geschäftsbeziehungen zu achten und zu fördern. Dies gilt für alle Bayer-Mitarbeitenden weltweit und schließt darüber hinaus auch die gesamte Wertschöpfungskette mit ein, wie z. B. unsere Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden, Verbraucher und lokalen Gemeinschaften. Wir ermutigen unsere Mitarbeitenden sowie Dritte, Bedenken über mögliche Verstöße gegen unsere Position für Menschenrechte über unsere Compliance-Hotline mitzuteilen.
Zusätzlich zu den UNGC-Prinzipien basiert unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP, auch als "Ruggie Framework" bezeichnet), die die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen mit Blick auf Menschenrechte anerkennen, sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Diese Verpflichtung schließt international anerkannte Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und der Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organizaion, ILO) ein. Die UNGPs gelten als einer der wichtigsten internationalen Standards zur Vorbeugung und Bekämpfung möglicher Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmenstätigkeiten. Wir verpflichten uns, diese Prinzipien entlang der gesamten Wertschöpfungskette und innerhalb unseres Einflussbereichs weltweit zu respektieren.
Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Wir ergreifen Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte sowohl innerhalb unseres Unternehmens als auch entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette. Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung der Menschenrechtsstandards. Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist ein kontinuierlicher Prozess, der ständig angepasst und weiterentwickelt werden muss. Dies alles trägt zu unserer Mission „Health for all, Hunger for none” bei. Lesen Sie hier mehr.
Wir haben Schwerpunktrisikobereiche identifiziert, die für Aktivitäten, Produkte, Dienstleistungen sowie Geschäftsbeziehungen von Bayer relevant sind. Erfahren Sie mehr über die von uns identifizierten Schwerpunktrisikobereiche und deren Management in unserer Position für Menschenrechte.