Unsere Verantwortung
Als global agierendes Life-Science-Unternehmen haben wir eine große Verantwortung gegenüber unseren Kunden, und auch für die Tiere, die wie in unserer Forschung einsetzen. Wir tragen dieser Verantwortung auf vielfältige Weise Rechnung: Wir handeln in Übereinstimmung mit geltenden Tierschutzgesetzen, und dank unserer Grundsätze der „drei R“ sind wir stets bestrebt, neue Wege zu beschreiten, um die Zahl unserer Tierversuche zu verringern, sie zu verfeinern oder durch andere Methoden zu ersetzen. Der neu ausgeschriebene 3R-Award verankert diesen Grundgedanken in unserer täglichen Arbeit.
Wie werden wir unserer Verantwortung gerecht?
Die sogenannten „drei R“ – Reduce, Refine, Replace – dienen uns in der Forschung und Entwicklung bei Bayer als Leitlinie. Das bedeutet, dass wir immer auf drei Ziele hinarbeiten, nämlich:
- die Anzahl der Tiere, die in unseren Studien eingesetzt werden, zu verringern: Wir setzen weniger Tiere pro Forschungsvorhaben ein, nehmen aber keinerlei Einschränkungen bei der Arzneimittelsicherheit in Kauf.
- unsere Forschungsmethoden zu verfeinern: Unsere Studienplanung wird stetig verbessert, um die Informationen, die wir aus unseren Tierversuchen ableiten, optimal auswerten.
- Tierversuche durch neue Verfahren zu ersetzen: Wir entwickeln Techniken, die ohne den Einsatz von Tieren auskommen, darunter etwa Versuche an menschlichem Gewebe, an Zelllinien (in vitro) sowie mathematische und Computermodelle (in silico).
Wenn sich Tierversuche nicht umgehen lassen, planen wir unsere Versuche mit großer Sorgfalt. Jede Studie wird mit der größten Sorge für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere in unserer Obhut durchgeführt. Immer wird ein Experte mit allen Belangen rund um das Tierwohl betraut. In Deutschland trägt der Tierschutzbeauftragte diese wichtige Verantwortung.
Wenngleich die meisten Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind, entwickeln wir stets neue Technologien, um die Zahl der in unseren Studien eingesetzten Tiere zu verringern und ihr Wohlergehen zu verbessern.
Weniger Versuchstiere dank Kleintierbildgebung
Kleintierbildgebung ermöglicht es uns, Tiere seltener invasiv zu untersuchen und trotzdem zu wissenschaftlich aussagekräftigen Ergebnissen zu gelangen. So wird diese Methode angewandt, um die Wirkung eines neuen Stoffs in unterschiedlichem zeitlichem Abstand nach seiner Verabreichung zu überprüfen. Früher wurde für jeden dieser Zeiträume eine eigene Versuchstiergruppe eingesetzt (also vier Gruppen bei vier unterschiedlichen Zeiträumen). Die Wirkung des Stoffs konnte nur nach dem Tod der Tiere gemessen werden dank moderner Bildgebungsverfahren ist es nun möglich, nur eine einzige Gruppe einzusetzen, die durchgehend untersucht wird und so mehr Daten liefert, während gleichzeitig weitaus weniger Tiere nötig sind.
Unsere Wissenschaftler arbeiten stets an neuen Verfahren der Kleintierbildgebung wie etwa in den Bereichen der Mikrocomputertomografie (CT), der Magnetresonanztomografie (MRT) und an Mikro-Ultraschallverfahren. Im Jahr 2006 wurde eine Forschergruppe der Bayer-Division Pharmaceuticals für diese Errungenschaft mit dem Ilse-Richter-Tierschutz-Forschungspreis ausgezeichnet.
Kleintierbildgebung kann auch zur Verfeinerungen in der Krebsforschung eingesetzt werden. Wenn Tumorzellen direkt in Bauchorgane eingepflanzt werden, kann ein entstehender Tumor nicht unmittelbar von außen beobachtet werden. Mit Hilfe bildgebender Verfahren wie Ultraschall und Röntgen-Mikrocomputertomografie kann das Tumorwachstum jedoch verfolgt werden. Ebenfalls verwenden wir Tumorzellen, die so genetisch verändert wurden, dass sie ein Insekten Protein, Luziferase, produzieren, welches für das Leuchten von Glühwürmchen verantwortlich ist sobald das dazugehörige Gegenstück, Luziferase, anwesend ist. Das Licht was von den so veränderten Tumoren ausgesendet wird, ist proportional zur Tumorgröße und kann mittels bildgebender Methoden dargestellt werden. Diese Untersuchungstechniken ermöglichen es den Tieren unnötige invasive Eingriffe zu ersparen und zu verhindern, dass Tumoren im Bauchraum zu groß und schmerzhaft werden.
Kleintierbildgebung verringert somit wesentlich die Anzahl der in der Forschung benötigten Versuchstiere. An einer geringeren Anzahl von Tieren müssen seltener invasive Eingriffe vorgenommen werden. Mit Miniatur-Übertragungsgeräten können Wissenschaftler Tiere beobachten und untersuchen, ohne sie aus ihrem vertrauten Umfeld zu nehmen.
Verringerter Stress durch Fernmessung
Durch die Verfeinerung unserer Testverfahren tragen wir dazu bei, dass der Stress, den unsere Tiere erleben, auf ein Mindestmaß reduziert wird. Erreicht wird dies durch große wissenschaftliche Neuerungen, die oft ganz winzig sind. So kann ein Sender von der Größe einer Kidneybohne Nagern eingepflanzt werden, um die Wirksamkeit von Herzmedikamenten zu testen. Ein sogar noch kleineres Gerät (CardioMEMSTM), das für Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz entwickelt wurde, kann man auch Hunden einsetzen. Auf diese Weise können ihre Herz-Kreislauffunktionen überwacht werden, ohne dass es nötig ist, die Tiere aus ihrer gewohnten Umgebung zu entfernen. Durch die Messung von Blutdruck, Herzrhythmus und Blutfluss können Wissenschaftler wertvolle Schlüsse über die Gesundheit des Herzens ziehen und ermitteln, wie ein neues Medikament den Verlauf einer existierenden Erkrankung beeinflusst.
Wie stellen wir sicher, dass Bayer die Auflagen von Gesetzen und Verordnungen erfüllt?
Jeder, der Tierversuche durchführt, muss sich dabei in einem exakt festgelegten gesetzlichen Rahmen bewegen. Wir verhalten uns bei allen unseren Tierversuchen konform zu den Tierschutzgesetzen. Um dies sicherzustellen, sind innerhalb Bayers klare Prozesse und Regeln definiert und es finden regelmäßige Kontrollen durch die Regierungsbehörden statt. Darüber hinaus führen unsere Tierschutzbeauftragten eigene Kontrollen durch, um sich zu vergewissern, dass wir unseren eigenen Grundsätzen treu bleiben.
Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, müssen sich dabei konform zu vielen Gesetzen verhalten. Das wichtigste darunter ist die Richtlinie 2010/63 der Europäischen Union (EU). Je nach Land muss darüber hinaus eine Reihe nationaler Tierschutzverordnungen befolgt werden.
Das deutsche Tierschutzgesetz ist eine nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Es ist eines der strengsten der Welt und gewährleistet Tieren weitreichenden Schutz. Dieses Gesetz legt fest, dass Tierversuche nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn zumindest eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- Sie tragen zur Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Erkrankungen bei Menschen oder Tieren bei.
- Sie tragen dazu bei, Gefahren für die Umwelt zu erkennen.
- Sie sind nötig, um die Unbedenklichkeit von Stoffen oder Produkten zu überprüfen.
- Sie sind zur Grundlagenforschung unerlässlich.