Stellungnahmen von Aktionären
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
Aktionäre können vor der Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Es werden nur Stellungnahmen von Aktionären veröffentlicht, die sich bis Freitag, 18. April 2025, 24:00 Uhr, ordnungsgemäß angemeldet haben.
Stellungnahmen sind der Gesellschaft in Textform bis Samstag, 19. April 2025, 24:00 Uhr, im Wege der elektronischen Kommunikation über das Aktionärsportal unter www.aktionaersportal.bayer.de zu übermitteln. Der Umfang einer Stellungnahme darf 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten. Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in den eingereichten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert beschriebenen Wegen möglich.
Zugänglich zu machende Stellungnahmen werden gemäß § 130a Abs. 3 und Abs. 4 AktG bis spätestens Sonntag, 20. April 2025, 24:00 Uhr, auf der Internetseite www.bayer.de/hauptversammlung unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs veröffentlicht.
Das Aktionärsportal wird im Auftrag der Bayer AG von der Computershare Deutschland GmbH & Co. KG nach den Weisungen der Bayer AG im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit betrieben.