Corporate Governance
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens.
Die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Governance) hat bei Bayer seit jeher einen hohen Stellenwert. So hat das Unternehmen die Erklärung abgegeben, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Vergangenheit entsprochen zu haben und künftig zu entsprechen.
Die Bayer AG mit Sitz in Leverkusen unterliegt den Vorschriften des deutschen Rechts, auf denen auch der Corporate Governance Kodex aufbaut. Damit ist das duale Führungssystem vorgegeben. Es weist den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils eigenständige Kompetenzen zu. Im Gegensatz dazu steht das angelsächsische System, in dem die Unternehmensführung und -kontrolle durch ein einheitliches Leitungsorgan, den Verwaltungsrat, ausgeübt wird.
Der Aufsichtsrat hat sechs Ausschüsse gebildet – Vermittlungsausschuss/Präsidium, Personal- und Vergütungsausschuss, Prüfungsausschuss, Nominierungsausschuss, Ausschuss für Rechtsrisiken und ESG-Ausschuss – und hat sie im Einklang mit den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben betraut.
Arbeitsweise des Vorstands
Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Er führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. MEHR
Aufsichtsrat: Führungs- und Kontrollarbeit
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. MEHR
Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der Bayer AG offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 20.000 € erreicht oder übersteigt. MEHR
Gesetzliche Zielgrößen für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen
Bayer strebt eine bessere Geschlechterbalance im Management an. Das Unternehmen hat sich dafür sowohl freiwillige als auch gesetzliche Ziele gesetzt und verfolgt diese konsequent. MEHR
Systematisches Risikomanagement
Mittels des etablierten Kontrollsystems ist das Unternehmen in der Lage, etwaige geschäftliche und finanzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. MEHR
Corporate Compliance Programm
Unser unternehmerisches Handeln orientiert sich an den Rechtsordnungen der verschiedenen Länder und Regionen, aus denen sich für den Bayer-Konzern und seine Mitarbeiter im In- und Ausland vielfältige Pflichten ergeben. MEHR
Ausführliche Berichterstattung
Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, unterrichten wir unsere Aktionäre, die Finanzanalysten, die Aktionärsvereinigungen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Veränderungen. MEHR
Links & Downloads
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023
Corporate Governance-Bericht im Geschäftsbericht 2023
Eigengeschäfte von Führungskräften
Weiterführende Links zum Thema Corporate Governance und eine Zusammenstellung aller Downloads finden Sie hier. MEHR