Häufig gestellte Fragen

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das deutsche Tierschutzgesetz, während für Europa die EU-Richtlinie 2010/63 gilt. Diese Gesetze schreiben vor, dass die Zahl der durchgeführten Tierversuche auf das benötigte absolute Mindestmaß beschränkt sein muss, und dass Tiere nur in einer Studie eingesetzt werden dürfen, wenn deren Ziele nicht durch andere Verfahren erreicht werden können. Darüber hinaus muss Bayer die Auflagen der EU-Richtlinien und des deutschen Arzneimittelgesetzes befolgen. Diese Gesetze schreiben vor, dass ein Wirkstoff, ehe er in klinischen Studien verwendet werden darf, an Tieren getestet werden muss.

Hauptsächlich Nagerarten, im Wesentlichen Mäuse und Ratten. Der Grund dafür ist, dass ihre Physiologie der des menschlichen Körpers ähnlich ist, es viele historische Daten gibt und sie leicht zu halten sind. In der Regel schreiben die Aufsichtsbehörden sowohl Studien an Nagetieren als auch an Nichtnagern vor.