Der Aufsichtsrat der Bayer AG
Der Aufsichtsrat der Bayer AG hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Gremiums und leitet die Sitzungen. Im regelmäßigen Gedankenaustausch mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat stets über die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung und die Strategie informiert. Er muss der Jahresplanung zustimmen sowie den Jahresabschluss der Bayer AG und des Gesamtkonzerns unter Berücksichtigung der Berichte des Abschlussprüfers genehmigen. Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Bayer AG:
* Arbeitnehmervertreter*in
° Sachverständiges Mitglied auf dem Gebiet Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 AktG
°° Sachverständiges Mitglied auf dem Gebiet Rechnungslegung gemäß § 100 Abs. 5 AktG