Menschenrechte
- Auf einen Blick
- Berichterstattung und Transparenz
- ESG Ratings und Rankings
- Umwelt
- Soziale Verantwortung
-
Management & Steuerung
- Sustainability in the Supervisory board
- Nachhaltigkeitsrat von Bayer
- Der Bayer Bioethics Council
- UN Global Compact
- Produktverantwortung
- Lieferantenmanagement
- Konzernregelungen
-
Positionen
- BASE
- Bioethische Prinzipien
- Schutz der Biodiversität
- Position zu Global Product Strategy
- Position zu Responsible Care
- Position zur Abholzung und Schädigung der Wälder
- Position zum Insektenrückgang
- Höhere Maßstäbe für die Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln
- UN Sustainable Development Goals
- Position on Sustainable Beef Production
Wir verpflichten uns, die Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu achten und zu fördern und transparent über die Ergebnisse unserer Aktivitäten zu berichten. Im Folgenden erfahren Sie mehr über unsere Verpflichtungen.
Die Menschenrechte sind die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben.
Als Gründungsmitglied des UN Global Compact bekennt sich Bayer zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen. Wir unterstützen ferner die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und deren Kernarbeitsnormen. Unser Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Die Umsetzung der menschenrechtsbasierten Sorgfaltspflicht ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig angepasst und verbessert werden muss. Neben der Identifizierung, Bewertung und Adressierung potenzieller und tatsächlicher Menschenrechtsrisiken und -verletzungen wollen wir einen positiven Beitrag für die Förderung der Menschenrechte leisten. Die entsprechenden Bestrebungen haben wir in unserer Menschenrechtsstrategie verankert.
Durch unsere ehrgeizigen Nachhaltigkeitsziele leistet Bayer einen wichtigen Beitrag zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens und übt damit einen positiven Einfluss auf die Menschenrechte aus. Hierzu trägt nicht nur die Reduzierung unseres ökologischen Fußabdruck bei sondern vor allem auch, dass wir vielen Menschen gerade in unterversorgten Regionen einen breiteren Zugang zu Gesundheitsversorgung und Ernährung ermöglichen.
Die Anforderungen an unser eigenes Unternehmen haben wir durch unsere Menschenrechtsposition definiert. Sie verpflichtet uns, die Menschenrechte im Rahmen unserer eigenen Geschäftstätigkeit und in unseren Geschäftsbeziehungen zu achten und zu fördern. Dies gilt für alle Bayer-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter weltweit schließt darüber hinaus aber auch die gesamte Wertschöpfungskette mit ein. Sie gelten damit folglich auch für unsere Lieferanten, Geschäftspartner, Kunden, Verbraucher und lokale Gemeinschaften.
Wir haben eine tragfähige Governance etabliert und unsere Menschenrechtsstrategie weiterentwickelt.
Unsere Menschenrechtsstrategie umfasst drei miteinander verknüpfte Phasen
- Definition des Rahmenwerks: Ableitung der Menschenrechtsstrategie auf Basis einer Status- und Risikoanalyse gemäß den UNGPs und OECD-Leitsätzen, unserer Vision "Health for all, Hunger for none" und den gesetzlichen Anforderungen, z.B. aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
- Operationalisierung und vollständige Integration: Erweiterung der bestehenden Sorgfaltspflichtenprozesse zur Adressierung von Menschenrechtsrisiken.
- Strategischer positiver Beitrag: Unterstützung des Schutzes der Menschenrechte in Bereichen, die unser Geschäft betreffen.
Unsere Menschenrechts-Governance
Der Vorstandsvorsitzende ist bei Bayer für Nachhaltigkeit und Menschenrechte verantwortlich. In seiner Rolle als Chief Sustainability Officer wird er im Bereich Menschenrechte von der Enabling Function Public Affairs, Science, Sustainability & HSE (SSHE) unterstützt.
Im Oktober 2022 hat der Vorstand die Position eines Human Rights Officer eingeführt, der das Risikomanagement zum Thema Menschenrechte überwacht und den Vorstand über die laufenden Arbeiten informiert.
Anfang 2023 sind mit Dante Pesce und Agnes Binagwaho zwei Experten im Bereich „Menschenrechte“ und „gerechte Gesundheit“ in den Bayer-Nachhaltigkeitsrat eingetreten, der den Vorstand der Bayer AG und andere Funktionen im Unternehmen in allen Nachhaltigkeitsbelangen berät. Mit den neuen Mitgliedern stärken wir unser Engagement für Menschenrechte nun auch in der Zusammensetzung des Nachhaltigkeitsrats.
„Die Anerkennung und das Management von Risiken für die Menschenrechte sind wichtige Voraussetzungen für das Vertrauen in ein Unternehmen und von grundlegender Bedeutung für seine Nachhaltigkeitsbemühungen. Geleitet von anerkannten internationalen Standards wie den OECD-Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte sowie durch ein klares Bekenntnis der obersten Führungsebene kann die Transformation eines Unternehmens wie Bayer gelingen. Mit seiner enormen Reichweite und seiner wissenschaftlichen Kapazität ist Bayer ein perfekter Fall, um ein globaler Akteur bei der Suche nach Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen zu werden. Ich freue mich, an diesem Prozess beteiligt zu sein", betonte Dante Pesce.
Wir ergreifen Maßnahmen, um die Achtung der Menschenrechte sowohl in unserem eigenen Unternehmen als auch entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. Konzernregelungen, Prozesse sowie Management- und Kontrollsysteme regeln die Umsetzung von Menschenrechtsstandards.
Um das Bewusstsein unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Bedeutung der Menschenrechte in ihrem Arbeitsalltag zu schärfen, bieten wir zahlreiche Fortbildungsprogramme an. Dazu gehört auch ein Basistraining mit dem Titel "Respecting Human Rights at Bayer", um das Bewusstsein und die Achtung der Menschenrechte im gesamten Konzern weiter zu verankern. Das Training steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in neun Sprachen zur Verfügung (Englisch, Chinesisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch und Spanisch).
Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig angepasst und verbessert werden muss. Um die Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette gezielt sicherzustellen, folgt Bayer einem Ansatz für Sorgfaltspflichten auf Basis der UNGPs und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Dieser Prozess umfasst eine Grundsatzerklärung, Prozesse zur Risikoidentifizierung und -bewertung, Maßnahmen zur Vorbeugung und Minderung, Maßnahmen zur Feststellung der Wirksamkeit und Berichterstattung sowie den Zugang zu Beschwerdemechanismen und die Umsetzung von Abhilfemaßnahmen.
Unser Bekenntnis zu den Menschenrechten wurde durch den Vorstand festgelegt und ist in einer für den Konzern weltweit verbindlichen Konzernregelung (Menschenrechtsposition) dokumentiert. Sie wird regelmäßig überprüft und ist auf unserer Website öffentlich zugänglich. Die aktuelle Überarbeitung berücksichtigt die Ergebnisse der im Jahr 2022 abgeschlossenen konzernweiten Risikoanalyse unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen und interner Expertinnen und Experten. Darüber hinaus wurden externe Wirtschafts- und Menschenrechtsexperten in die Ausarbeitung der Grundsatzerklärung einbezogen.
Zur Ermittlung potenziell negativer Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte nutzen wir unser konzernweites integriertes Risikomanagement-System. Das Bayer-Risikoportfolio wird regelmäßig überprüft und aktualisiert. Mehr über die konzernweite Identifizierung und Bewertung unserer Menschenrechtsrisiken erfahren Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Wir berichten in Bezug auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Lieferanten, Kundeninnen und Kunden, Verbraucherinnen und Verbraucher und lokalen Gemeinschaften ausführlich über unsere Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte
Die Achtung der Menschenrechte ist übergreifend und umfasst bei Bayer weitreichende Verantwortungsbereiche und Prozesse. Wie wir unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, berichten wir ausführlich in den entsprechenden Kapiteln unseres Nachhaltigkeitsberichts und in den folgenden Abschnitten.
Unsere Menschenrechtsposition, LIFE-Werte und unsere Unternehmensrichtlinien zu Corporate Compliance und zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit ein Leitfaden für faires und regelkonformes Verhalten im Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Mitgliedern der Gesellschaft.
Das Recht auf einen gesunden und sicheren Arbeitsplatz hat für uns bei Bayer Priorität. Wir sorgen dafür, dass unsere Anforderungen an Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz hoch bleiben und weltweit gelten. Lesen Sie hier mehr.
Bayer vergütet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unbefristeten wie befristeten Arbeitsverträgen oberhalb der gesetzlichen Mindestlöhne in den jeweiligen Ländern und zahlt einen existenzsichernden Lohn, der von der gemeinnützigen Organisation Business for Social Responsibility (BSR) jährlich überprüft und weltweit festgelegt wird. Damit ist Bayer eines der ersten Unternehmen, das sich global zu diesem Konzept bekennt. Dies gilt auch für Teilzeitkräfte, deren Vergütung anteilig an die einer Vollzeitstelle angeglichen wurde.
Umweltschutz und die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der im Umfeld unserer Standorte lebenden Menschen haben für uns höchste Priorität. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu reduzieren und Produktlösungen zu entwickeln, die der Umwelt zugutekommen. Bayer setzt auf konsequente Vorsorge – für die Sicherheit bei der täglichen Arbeit, beim Betrieb von Produktionsanlagen und auf arbeitsbedingten Reise- und Transportwegen.
Produktverantwortung bedeutet für uns, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsansprüchen genügen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind. Um unserer Produktverantwortung auch im Hinblick auf die Menschenrechte gerecht zu werden haben wir geeignete Richtlinien und Managementsysteme eingeführt. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Beim Thema Menschenrechte legen wir eine besondere Aufmerksamkeit auf unsere Lieferkette, da diese uns mit mehreren Millionen Rechteinhabern verbindet – also mit Menschen, die direkt oder indirekt von unseren Aktivitäten betroffen sind. Ausführlicher berichten wir darüber in Kapitel 5.3 unseres Nachhaltigkeitsberichts or hier.
Wir arbeiten kontinuierlich mit unseren Lieferanten zusammen und erwarten von ihnen, dass sie die Menschenrechte in ihren Betrieben vollständig beachten und respektieren. Diese Anforderungen werden durch unseren Verhaltenskodex für Lieferanten. zum Ausdruck gebracht. Der Verhaltenskodex für Lieferanten basiert auf unserer Menschenrechtsposition, den Prinzipien des UN Global Compact und den Kernarbeitsnormen der ILO. Er umfasst Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und jede andere Form der modernen Sklaverei, Vereinigungsfreiheit, Arbeitszeit und Löhne, Belästigung und Diskriminierung sowie den Einsatz von Sicherheitskräften.
Herausforderungen in der Saatgut-Lieferkette
Das Risiko von Menschenrechtsverletzungen stellt für Bayer in der Saatgut-Lieferkette eine besondere Herausforderung dar. Im Jahr 2022 haben wir begonnen, uns eingehend mit den Menschenrechtsrisiken entlang unserer globalen Saatgut-Lieferkette zu beschäftigen und unsere Maßnahmen zur Risikoprävention und -minderung zu verbessern. Unser besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Kinderarbeit.
Unsere Position zu Kinderarbeit ist unmissverständlich: Kinderarbeit wird bei Bayer nicht toleriert. Wir verpflichten daher auch unsere Lieferanten, keine Kinder zu beschäftigen. Mit unserem Child Care Program ergreift Bayer seit Jahren systematische Maßnahmen, um Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette zu verhindern. Das Programm ist in Indien, Bangladesch und auf den Philippinen etabliert – den Ländern, in denen wir das Risiko von Verstößen gegen Kinderarbeit identifiziert haben.
Mit unserem Child Care Program sensibilisieren wir unsere Lieferanten für dieses Problem und machen unsere Anforderungen deutlich. Es beinhaltet systematische und wiederholte Inspektionen der einzelnen Saatgutproduzenten auf ihren Feldern durch lokale Bayer-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Anbausaison. Im Jahr 2021/22 haben wir in Indien, Bangladesch und auf den Philippinen keine Fälle von Kinderarbeit festgestellt. Ausführlicher berichten wir in Kapitel 5.3 unseres Nachhaltigkeitsberichts.
Herausforderungen bei der Gewinnung von Rohstoffen
Die Risiken von Menschenrechtsverletzungen sind oft mit dem Abbau von Rohstoffen verbunden, da die Beschaffung von Mineralien aus instabilen Regionen der Welt zur Finanzierung von Konflikten und zur Verletzung von Menschenrechten beitragen kann. Wir setzen uns dafür ein, dass sogenannte Konfliktmaterialien verantwortungsvoll beschafft werden.
So wurden zusätzliche Überprüfungsprozesse eingerichtet, um weitere internationale Vorschriften zu erfüllen, wie z. B. die Forderung an Unternehmen, die Herkunft bestimmter Rohstoffe offenzulegen. Die expliziten Erwartungen an unsere Lieferanten sind in unserem Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Lieferanten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden umgehend darauf hingewiesen, dass diese Standards einzuhalten sind und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
Das Netto-Null-Abholzungsziel von Bayer sowie die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette beinhalten auch das Ziel, nachhaltiges Palm(kern)öl und nachhaltige Sojaderivate zu beziehen. Bayer setzt auf nachhaltige Wertschöpfungsketten mit den Schwerpunkten nachhaltige Produktion, Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Zertifizierung. Unsere Aktivitäten orientieren sich an den Elementen des Accountability Framework. Wir arbeiten mit unseren Partnern und Lieferanten zusammen, um unseren ökologischen Fußabdruck weiter zu verringern und soziale und ethische Standards zu setzen.
Weitere Einzelheiten zu den Programmen für Konfliktmineralien sowie für nachhaltiges Palmöl, nachhaltiges Soja und andere pflanzliche Materialien finden Sie hier.
Zum Thema Menschenrechte stehen wir im Dialog mit externen Stakeholdern und beteiligen uns aktiv an Gremien und Initiativen, die sich für die Achtung von Menschenrechten einsetzen.
Wir engagieren uns in den relevanten Arbeitsgruppen von econsense, wo wir 2022 die Patenschaft für das Thema Wirtschaft und Menschenrechte übernommen haben, der Business for Social Responsibility (BSR) Initiative und in der Lieferkette über unsere Brancheninitiativen Together for Sustainability (TfS) und die Pharmaceutical Supply Chain Initiative (PSCI). Die Mitgliedsunternehmen aus verschiedenen Branchen diskutieren über bewährte Praktiken, Herausforderungen und Erfahrungen bei der Umsetzung der UNGPs.
In einer 2022 gegründeten Fachgruppe der Chemie³-Initiative beteiligen wir uns zudem an der Entwicklung eines Branchenstandards für nachhaltige Wertschöpfung für die Chemie- und Pharmabranche, der Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen soll. Auf dem Vorgipfel des UN-Gipfels für Ernährungssysteme haben wir uns dem Aktionsbündnis für existenzsichernde Einkommen und menschenwürdige Arbeit angeschlossen und unterstützen diese Initiative.
Die kontinuierliche Sensibilisierung für die Menschenrechte im Agrarsektor erfordert umfangreiche Maßnahmen und die Einbindung verschiedener Stakeholder. Vor diesem Hintergrund hat Bayer bereits 2019 gemeinsam mit anderen Saatgutunternehmen die Initiative Enabling Child and Human Rights with Seed Organizations (ECHO) gegründet. ECHO ist eines der größten Multi-Stakeholder-Foren zur Förderung der Rechte von Kindern und menschenwürdiger Arbeit – dazu gehören faire Löhne sowie gesunde und sichere Arbeitsbedingungen.
Bayer verpflichtet sich, seine Geschäftstätigkeit auf ethische und gesetzeskonforme Art und Weise auszuüben und wir ermutigen unsere Mitarbeitenden sowie Dritte, ihre Bedenken in Bezug auf Compliance anzusprechen.