Pure Polemik
Ein im Auftrag der Grünen im Europäischen Parlament verfasstes Papier mit dem Titel „Harmful tax competition – How Bayer rigs corporate taxation in Europe“ befasst sich mit dem Thema Steuerwettbewerb und erhebt schwere Manipulationsvorwürfe gegen Bayer. Das Unternehmen „verschiebe“ Gewinne, um die Steuerbelastung zu minimieren, ohne dass tatsächlich wirtschaftliche Aktivitäten dahintersteckten. Was steckt hinter dem Papier – und was ist dran an der Kritik? Bernd-Peter Bier, Head of Group Finance bei Bayer, hat es sich näher angeschaut.
Um es gleich vorab zu sagen: Die erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. Bayer beteiligt sich nicht an künstlichen steuerlichen Gestaltungen ohne geschäftliche Substanz. Standortentscheidungen werden bei uns vor allem unter strategischen und operativen Aspekten getroffen.
Schon die Überschrift des Papiers zeigt, dass es hier um pure Polemik geht: Das Verb „to rig“ bedeutet laut Merriam-Webster „to manipulate or control usually by deceptive or dishonest means“. Wenn es aber darum geht, auch nur einen einzigen Beleg für den darin enthaltenen Betrugsvorwurf zu liefern, kommt von den Verfassern gar nichts.
„Die erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage“
Zum Beispiel heißt es in dem Papier, Bayer habe seinen durchschnittlichen globalen effektiven Steuersatz durch Gewinnverlagerungen systematisch verringert. Nach eigener Aussage der Autoren lag der effektive Steuersatz von Bayer aber im Mittel der vergangenen zehn Jahre bei 23,8 Prozent – und damit fast ausschließlich über dem Durchschnittssteuersatz in der EU. Worin soll also hier der konkrete Vorwurf bestehen?
So wird ausgeblendet, dass die Steuersätze sich aufgrund politischer Entscheidungen teilweise erheblich verändern. Ein Beispiel ist etwa die Steuerreform in den USA, wo der Körperschaftssteuersatz zum Jahresende 2017 von 35 Prozent auf 21 Prozent gesenkt wurde. Davon hat natürlich auch Bayer profitiert, schließlich sind die USA unser größter Einzelmarkt.
Außerdem behaupten die Autoren, Bayer habe durch Gewinnverlagerungen etwa drei Milliarden Euro Steuern gespart. Aber diese vermeintliche Steuerersparnis ist völlig konstruiert, die Ermittlungsmethode unseriös. Die Autoren setzen eine effektive Steuerbelastung ins Verhältnis zu umsatzgewichteten nominalen Steuersätzen aus lediglich fünf großen Ländern. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Dieses Vorgehen lässt nicht nur die tatsächliche lokale Wertschöpfung außer Acht, sondern auch, dass Unternehmen Kosten oder Verluste haben, die auf Basis der lokalen Steuergesetze zum steuerpflichtigen Ergebnis führen.
Dass die Grünen derartige Vorwürfe erheben, ist alles andere als neu – sie richten sich mal gegen das eine Unternehmen, mal gegen das andere. Gebetsmühlenhaft werden dabei immer wieder die gleichen Standorte genannt, die offenbar per se verdächtig sind: Die Niederlande und der US-Bundesstaat Delaware, und natürlich sogenannte Steueroasen wie Panama oder Bermuda. In Deutschland geht es um Gemeinden, die niedrige Gewerbesteuerhebesätze anbieten. Schauen wir uns im Einzelnen an, ob und warum Bayer an den genannten Standorten präsent ist:
Von „Verlagerungen“ kann keine Rede sein
In den Niederlanden ist Bayer seit Jahrzehnten mit seinen Produkten vertreten. Das Land ist in dem für Bayer wichtigen Bereich des Gemüsesaatguts einer der weltweit bedeutendsten Märkte. Schon deshalb ist Bayer dort umfassend mit unternehmerischer Substanz in Form zahlreicher Mitarbeiter, Vertriebs- und Servicefunktionen vertreten. Von „Verlagerungen“ kann also hier keine Rede sein.
Hinzu kommt: Die Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sind doch Grundpfeiler des europäischen Einigungsprozesses und werden von einem breiten politischen Konsens getragen. Sie tragen dazu bei, dass Europa weiter zusammenwächst und die Bedeutung politischer Grenzen abnimmt. Insofern verwundert es schon, wenn der Eindruck vermittelt wird, ein Engagement in den Niederlanden bedürfe einer Rechtfertigung – insbesondere für ein Papier, das für sich in Anspruch nimmt, die EU-Perspektive einzunehmen.
Auch in Delaware ist Bayer mit verschiedenen Gesellschaften vertreten. Das liegt daran, dass Delaware über ein besonders unbürokratisches Gesellschaftsrecht verfügt, das die Gründung und Verwaltung von Unternehmen und seinen Standorten erheblich erleichtert. Steuerliche Gründe spielen dabei keine Rolle: Die in Delaware ansässigen Gesellschaften entrichten Steuern auf Bundesebene – und die US-Bundessteuern liegen mit 21 Prozent für Unternehmen bereits ohne lokale Steuern auf einem Niveau, das dem Durchschnitt der Besteuerung in Europa entspricht. Es ist also ein verbreiteter Irrglaube, dass Delaware ein Steuerparadies sei – und er wird nicht dadurch richtig, dass er ständig wiederholt wird.
Verbreiteter Irrglaube
Auch was Panama, Bermuda und andere „Steueroasen“ angeht, gilt es, mit einem verbreiteten Irrglauben aufzuräumen. Anders als immer wieder suggeriert wird, bietet die Präsenz an solchen Standorten ohne geschäftliche Substanz für deutsche Unternehmen keine steuerlichen Vorteile. Denn das deutsche Recht schränkt die Gestaltungsmöglichkeiten in diesen Fällen zu Recht stark ein – und die dort erzielten Gewinne würden nach dem deutschen Außensteuergesetz ergänzend besteuert.
Bayer hat im Zusammenhang mit Übernahmen US-amerikanischer Unternehmen immer wieder auch Gesellschaften an solchen Standorten als Teil der jeweiligen Transaktionspakete mit erwerben müssen. Sie hatten ursprünglich beispielsweise Holding-Funktionen für das Auslandsgeschäft des übernommenen Unternehmens ausgeübt. Mit der Übernahme durch Bayer haben diese Gesellschaften aber keine Aufgaben mehr und werden deshalb aufgelöst. Teilweise verzögern sich diese Prozesse jedoch – beispielsweise aufgrund von örtlicher Bürokratie.
Zu den deutschen Standorten mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen gehören Monheim am Rhein und neuerdings auch Leverkusen. Das sind seit Langem wichtige und historisch gewachsene Bayer-Standorte mit einigen tausend Mitarbeitern. In Leverkusen befindet sich die Konzernzentrale und Monheim ist der globale Stammsitz für unser Agrargeschäft.
Auch hier ist darauf hinzuweisen: Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht schützen und fördern den kommunalen Steuerwettbewerb. Mit seinen Standortentscheidungen bewegt sich Bayer innerhalb des Rahmens, den die Politik vorgibt – und den die Grünen selbst mitgestaltet haben: Der bis heute geltende Mindesthebesatz des Gewerbesteuergesetzes wurde 2004 unter der rot-grünen Bundesregierung eingeführt. Die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden liegt in der Hand des Gesetzgebers. Er wäre hier aufgefordert, gegebenenfalls einen Ausgleich auf kommunaler Ebene zu schaffen.
Fazit: Bei dem Papier der Grünen handelt sich um einen reinen „PR-Stunt“ – mit dem einzigen Zweck, ihren steuerpolitischen Forderungen mehr Aufmerksamkeit zu verleihen. Freilich ist nichts dagegen einzuwenden, dass sich eine Partei zur Steuerpolitik äußert. Aber es ist bedauerlich, dass dies auf Kosten von Unternehmen geschieht, die maßgeblich zu Wachstum und Wohlstand beitragen.
Zudem hätten die Ideen, die hier propagiert werden, massive Konsequenzen – nicht nur in Deutschland, sondern für Europa insgesamt. Beispielsweise erzielen wir in Deutschland mittlerweile nur noch rund 6 Prozent unseres Konzernumsatzes, beschäftigen hierzulande aber rund ein Viertel unserer Mitarbeiter. Bei den Steuern profitiert Deutschland – und damit auch Europa – dennoch ganz besonders: Seit Jahren entrichten wir durchschnittlich mehr als 50 Prozent unserer globalen Unternehmenssteuern in der Bundesrepublik. Aber selbst das werfen die Verfasser unserem Unternehmen ja vor …