Wie werden Notfallzulassungen gewährt?

Pflanzenschutzmittel werden in der Regel durch regulatorische Standard-Verfahren zugelassen. In außergewöhnlichen Situationen kann es jedoch Ausnahmen geben, sogenannte „Notfallzulassungen“. 

A tractor in a field with a pile of potatoes.

Wie werden Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union gewährt? 

Manchmal sehen sich Landwirte mit Ausnahmesituationen konfrontiert, in denen sie ein bestimmtes Mittel benötigen, um einer unmittelbar bevorstehenden Gefährdung ihrer Pflanzen und damit der Ernte erfolgreich begegnen zu können. Ist dieses Mittel zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verwendung zugelassen, kann es eine sogenannte Notfallzulassung erhalten.  

 

Werfen wir einen Blick auf das Verfahren zur Gewährung von Notfallzulassungen in der Europäischen Union (EU). 

 

Was ist eine Notfallzulassung? 

Eine Notfallzulassung ist eine vorübergehende Zulassung eines Pflanzenschutzmittels, das (noch) nicht zur Verwendung zugelassen ist. Notfallzulassungen sind nur in Ausnahmesituationen und gemäß spezifischen Bedingungen zulässig, also Situationen, in denen Landwirten keine anderen sinnvollen alternativen Mittel zur Verfügung stehen, mit denen sie einer unmittelbar bevorstehenden Gefährdung ihrer Pflanzen begegnen können. Notfallzulassungen werden von einzelnen EU-Ländern gewährt. 

 

Die Rechtsgrundlage für Notfallzulassungen findet sich in Artikel 53 der Pflanzenschutzverordnung der EU

 

Was sagt die Verordnung der EU zu Pflanzenschutzmitteln über Notfallzulassungen? 

Emergency authorizations_Scroll Story_Icons-1.png Die Zulassung gilt für maximal 120 Tage innerhalb eines Jahres.  
Emergency authorizations_Scroll Story_Icons-2.pngDas Pflanzenschutzmittel muss „begrenzt und kontrolliert“ verkauft und verwendet werden, das heißt, es darf nur für sehr spezifische Probleme verwendet werden (enger Anwendungsbereich). 
Emergency authorizations_Scroll Story_Icons-3.png Die Zulassung ist nur gestattet, wenn es keine anderen sinnvollen Mittel gibt, um der Gefährdung zu begegnen.   
Emergency authorizations_Scroll Story_Icons-4.png Das EU-Land muss eine umfangreiche Begründung für seine Entscheidung vorlegen, einschließlich der zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffenen Schritte.  
 
 

Bedenken zu Notfallzulassungen 

In der politischen Diskussion gibt es ab und an Bedenken in Bezug auf Notfallzulassungen und deren Notwendigkeit. Es kommt zum Beispiel immer wieder die Frage auf, ob man so die Verwendung gefährlicher Produkte in der EU erlaubt.  

 

Das Verfahren zur Gewährung einer Notfallzulassung ist sehr streng. Erstens wird der Antrag meist von Fachvereinigungen erstellt, die über Expertenwissen zu den landwirtschaftlichen Bedingungen vor Ort verfügen und erkennen, wenn es keine anderen Optionen zum Schutz ihrer Nutzpflanzen gibt. In einigen Fällen stellt der Produkthersteller unterstützende Informationen zur Vollständigkeit des Antrags zur Verfügung. Darüber hinaus existieren während des gesamten Verfahrens, sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene, gegenseitige Kontrollen, die sicherstellen, dass die Zulassung gut begründet ist. Demzufolge müssen EU-Länder beweisen, dass sie Schritte zum Schutz ihrer Lebensmittel und der Umwelt ergriffen haben. Mit Notfallzulassungen können die relevanten Produkte nur vorübergehend und nur für eine sehr spezifische und begrenzte Verwendung genehmigt werden.  

 

Notfallzulassungen sind ein wichtiger Bestandteil der EU-Verordnung, die Landwirten in Ausnahmesituationen den raschen Schutz ihrer Nutzpflanzen vor ansonsten unvermeidbaren Verlusten ermöglichen. So kann die Lebensgrundlage der Landwirte gesichert und gleichzeitig ein Beitrag zur Lebensmittel-Sicherheit für unsere wachsende Weltbevölkerung geleistet werden.

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