Stimmrechtsausübung
Zur Ausübung Ihres Stimmrechts bei der virtuellen Hauptversammlung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- die Briefwahl,
- die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Bayer AG, denen Sie Weisungen zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen,
- die Bevollmächtigung eines Vertreters Ihrer Wahl, der das Stimmrecht per Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter ausüben kann.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben.
Die Anmeldefrist zur diesjährigen Hauptversammlung endet am Freitag, 19. April 2024, 24:00 Uhr.
Die Anmeldung kann unter der nachstehend genannten postalischen Anschrift oder E-Mail-Adresse
Bayer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail-Adresse: anmeldestelle@computershare.de
oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung (nachfolgend Aktionärsportal) gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren zugegangen sein.
Zur Anmeldung können Sie das Anmeldeformular verwenden, das jedem im Aktienregister eingetragenen Aktionär ab Anfang April zugestellt wird.
Das Aktionärsportal wird im Auftrag der Bayer AG von der Computershare Deutschland GmbH & Co. KG nach den Weisungen der Bayer AG im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit betrieben.
Im Aktionärsportal können Sie sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, Stellungnahmen einreichen, von Ihrem Rede-, Auskunfts- und Widerspruchsrecht Gebrauch machen, Vollmachtskarten bestellen, die Stimmrechtsvertreter der Bayer AG zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und Weisungen erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben.
Bei fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie über das Aktionärsportal erteilte Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Bayer AG bis zum 26. April 2024 (bis zu der Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter möglich) ändern oder die Vollmacht widerrufen.
Außerdem können Sie im Aktionärsportal:
- zeitnah nach der Hauptversammlung den Nachweis der Stimmenzählung abrufen,
- Ihre Benutzerdaten überprüfen,
- Ihren individuellen Zugangscode ändern,
- dem zukünftigen elektronischen Versand von Hauptversammlungsunterlagen zustimmen oder Ihre Zustimmung widerrufen. Bitte nutzen Sie den elektronischen Service, denn dadurch sparen wir Druckkosten und Sie entlasten die Umwelt.
Weitere Informationen zur virtuellen Hauptversammlung 2024 finden Sie unter HV-Services & -Downloads.
Haftungsausschluss
Wir übernehmen keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des internetgestützten Vollmachts- und Weisungssystems sowie für den Zugang zum System einschließlich der in Anspruch genommenen Internetdienste und der Netzelemente Dritter. Ferner übernehmen wir keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Stimmrechtsausübung per Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.