Stellungnahmen von Aktionären
Recht zur Einreichung von Stellungnahmen
Aktionäre konnten der Gesellschaft ihre Stellungnahmen in Textform im Zeitraum Dienstag, 02. April 2024 bis Samstag, 20. April 2024, 24:00 Uhr, elektronisch über das Aktionärsportal in deutscher Sprache übermitteln.
Das Aktionärsportal wird im Auftrag der Bayer AG von der Computershare Deutschland GmbH & Co. KG nach den Weisungen der Bayer AG im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit betrieben.
Der Umfang einer Stellungnahme durfte 10.000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung in den eingereichten Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt. Diese waren ausschließlich auf den in der Einberufung gesondert beschriebenen Wegen einzureichen.
Die im Vorfeld der Hauptversammlung ordnungsgemäß eingereichten Stellungnahmen in Textform wurden bis zum 31. Mai 2024 hier unter Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs veröffentlicht.