Lernen Sie die Fakten kennen

Was der EFPIA-Transparenzkodex bedeutet

Bayer unterstützt eine größere Transparenz in den Beziehungen zwischen der pharmazeutischen Industrie und Ärzten, anderen Heilberufen und Organisationen des Gesundheitswesens und gewährleistet die Einhaltung des EFPIA-Transparenzkodex. 

infographic
EFPIA Disclosure Code

40 führende europäische Unternehmen in 33 Ländern haben sich dem EFPIA-Transparenzkodex verpflichtet

Der EFPIA-Transparenzkodex (vollständiger Titel: EFPIA Disclosure Code of Transfers of Value from Pharmaceutical Companies to Healthcare Professionals and Healthcare Organizations) ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der EFPIA-Mitgliedsunternehmen, die Zuwendungen an Ärzte, andere Heilberufe und Organisationen des Gesundheitswesens offenzulegen. Gemäß dieses Kodex werden alle EFPIA-Mitgliedsunternehmen, zu denen auch Bayer gehört, alle direkten und indirekten, monetären und nicht-monetären Zuwendungen veröffentlichen, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Vermarktung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erfolgen. Zuwendungen aus dem vorherigen Kalenderjahr werden spätestens im Juni des Folgejahres veröffentlicht. Die Offenlegung von Zuwendungen wird für jeden Berichtszeitraum in den folgenden Jahren wiederholt werden.

Level of Compensation

Die Höhe der Vergütung

Ärzte und andere Heilberufe erhalten für ihre Expertise und Dienstleistungen, die sie der pharmazeutischen Industrie zur Verfügung stellen, eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Zahlungen und anderer geldwerter Vorteile hängt ab von der Art der Tätigkeit, der Fachkompetenz und dem Zeitaufwand. Die zulässige Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem lokalen Einkommensgefüge, gesetzlichen Regelungen und bestehenden Kodizes. Die Vergütung der Leistungen erfolgt stets auf Basis des fairen Marktwerts, damit sichergestellt ist, dass die Honorare nicht dazu missbraucht werden, Ärzte in ihren Behandlungsentscheidungen zu beeinflussen.

healthcare professionals

Individuelle oder zusammengefasste Offenlegung?

Zahlungen an Ärzte und andere Heilberufe werden auf individueller oder zusammengefasster Basis veröffentlicht. Der EFPIA-Transparenzkodex ist eine Selbstverpflichtung der Industrie und die Datenschutzgesetze der meisten europäischen Länder erlauben eine individuelle Offenlegung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Arztes. Sollte ein Arzt keine Einwilligung zur individuellen Offenlegung erteilen, werden die Zuwendungen zusammengefasst veröffentlicht. In einigen Ländern müssen auch Organisationen des Gesundheitswesens ihre Einwilligung erteilen. Zuwendungen im Bereich „Forschung und Entwicklung“ werden wie vom EFPIA-Transparenzkodex vorgesehen immer in zusammengefasster Form veröffentlicht. Darüber hinaus existieren in einigen Ländern auch gesetzliche Anforderungen oder das sogenannte berechtigte Interesse zur individuellen Veröffentlichung.

data privacy

Datenschutz

Bayer respektiert uneingeschränkt den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir sorgen daher dafür, dass die erhobenen Daten in Übereinstimmung mit den erforderlichen Datenschutzgesetzen und -richtlinien verarbeitet werden, deren Einhaltung durch die verantwortlichen Behörden geprüft werden kann. Darüber hinaus werden Daten nur dann veröffentlicht, wenn der Arzt seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt hat – in den Ländern ohne gesetzliche oder legitime Anforderung zur Veröffentlichung. Umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen sorgen dafür, dass die Daten vor Angriffen und Manipulationen von außen geschützt sind. Weiterhin ist der Zugriff auf alle Daten, die zum Zwecke der Veröffentlichung verarbeitet werden, auf Mitarbeiter beschränkt, die für die Datensammlung und Berichtserstellung verantwortlich sind.

full disclosure

Vollständige Offenlegung

Wir glauben, dass nur eine vollständige Offenlegung aller gemeinsamen Aktivitäten ein faires Bild unserer Beziehung zu einem Arzt gibt – deshalb werden wir keine Teildaten auf individueller Basis offenlegen. Erhalten wir für einzelne Zuwendungen an einen Arzt keine Einwilligung für eine individuelle Offenlegung, wird dies von Bayer als allgemeine Nichtzustimmung behandelt. Stattdessen werden alle Zuwendungen dann auf zusammengefasster Basis gemäß der EFPIA-Berichtsvorlage veröffentlicht.

 

Die veröffentlichten Daten beinhalten Zuwendungen in vier Hauptkategorien

   

Kategorien

                            Zuwendungen an

Ärzte und andere Heilberufe

Organisationen des Gesundheitswesens

Geld- und Sachspenden

 

Einseitige Geld- und Sachleistungen

Veranstaltungen

  1. Anmeldegebühren
  2. Reise und Unterkunft
  1. Sponsorship
  2. Anmeldegebühren (falls anwendbar)
  3. Reise und Unterkunft

Dienstleistung und Beratung

  1. Honorare
  2. Sonstige vertraglich vereinbarte Aufwendungen (einschließlich beispielsweise für Reise, Unterkunft und Anmeldegebühren)

Forschung und Entwicklung

Honorare, Aufwendungen für Reise und Unterkunft und andere mit der Dienstleistung zusammenhängende Aufwendungen

 

Die Bayer AG bestätigt, dass ihre Offenlegung der gemachten Zahlungen an Angehörige medizinischer Fachkreise und Organisationen des Gesundheitswesens in Anwendung der Grundsätze des EFPIA-Transparenzkodex erfolgte.


 

Nehmen Sie Einsicht in die nationalen Datenberichte

Gemäß dem EFPIA-Transparenzkodex werden die Zahlungen in der Mehrzahl der europäischen Länder auf globalen und lokalen Unternehmens-Websites von Bayer veröffentlicht. In diesem Fall führen die Links der obigen Liste direkt zu den jeweiligen Datenberichten der Länder, die in englischer Sprache und der Landessprache zur Verfügung stehen.

In anderen Ländern ist aufgrund geltenden oder in Entwicklung befindlichen nationalen Rechts und von den Ländern selbst erlassenen Vorschriften die Veröffentlichung auf einer zentralen Online-Plattform erforderlich, oft in Partnerschaft mit den Beteiligten. In diesem Fall führen die Links oben zu der jeweiligen lokalen Unternehmens-Website von Bayer, wo Sie weitere Informationen erhalten.