Roundup™ Litigation

Stellungnahme zu Schaffner Appeal Review

Am 24. September 2024 hat das zuständige Berufungsgericht (Third Circuit Court of Appeals) den Klägerantrag auf erneute Prüfung des Urteils im Fall Schaffner durch das vollständige Richterkollegium („en banc“) abgelehnt. Damit ist das vorherige, einstimmige Urteil des Berufungsgerichtes vom 15. August 2024 die finale Entscheidung dieser Instanz. Unsere Stellungnahme:

"Die einstimmige Entscheidung der drei Richter des Third Circuit im Fall Schaffner ist nun rechtskräftig und bestätigt, dass Klagen wegen angeblicher unterlassener Warnung auf Bundesstaatenebene durch Bundesrecht ausgeschlossen sind. Dieses Urteil steht im Widerspruch zu Entscheidungen anderer Berufungsgerichte (neunter und elfter Circuit) und erfordert daher eine Prüfung durch den U.S. Supreme Court, der sich mit der Frage der so genannten Federal Preemption – also dem Vorrang von Bundesrecht – befassen sollte. Das ist eine Kernfrage der Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA. Das Berufungsgericht hatte unsere Argumentation vollständig übernommen und wir wollen diese jetzt auch vor dem Obersten Gerichtshof der USA vortragen.

 

Die Entscheidung des Berufungsgerichts sollte auch auf alle anderen Fälle in seinem Zuständigkeitsbereich angewandt werden, einschließlich des Philadelphia Court of Common Pleas, wodurch Gerichtsressourcen für die Prozesse eingespart werden könnten. Das Unternehmen wird bei den Gerichten in Pennsylvania beantragen, diese Präzedenzentscheidung anzuwenden. Das betrifft auch die derzeit anhängigen Verfahren in den Fällen Melissen vor dem Superior Court und Womack vor Richter Roberts, der das Sammelklageverfahren am Philadelphia Court of Common Pleas leitet.

 

Wir werden uns weiter vehement verteidigen, da die Wissenschaft sowie die Regulierungsbehörden weltweit bestätigen, dass Roundup sicher und nicht krebserregend ist. Wir haben 14 der jüngsten 20 Prozesse gewonnen, einschließlich der zwei letzten am Philadelphia Court of Common Pleas, und die meisten Klagen in diesem Rechtsstreit beigelegt."