Roundup™ Litigation

Stellungnahme zu Carson

Am 5. Februar 2024 hat der Eleventh Circuit of Appeals im Fall Carson 26. Januar 2024 zu Gunsten des Klägers entschieden und festgestellt, dass das US-Bundesrecht eine Klage des Klägers wegen angeblich fehlender Produktwarnung nicht ausschließt. Unsere Stellungnahme:

„Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, die im Widerspruch zu einem Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs der USA steht. Zudem widerspricht sie dem Ziel des Kongresses, eine einheitliche Pestizidkennzeichnung zu erreichen.  Das Gremium kam zu dem Schluss, dass eine Produktwarnung im Bundesstaat Georgia im Einklang mit dem US-Bundesrecht stünde.  Dabei würde eine Krebswarnung auf Roundup™-Produkten im völligen Gegensatz zu der von der US-Umweltbehörde EPA zugelassenen Kennzeichnung für diese Produkte stehen. Wir prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten und streben weiterhin eine Klärung durch den Obersten Gerichtshof der USA an. Dabei geht es um die so genannte Federal Preemption, also die Frage, ob eine Krebswarnung, wie sie in einzelnen US-Bundesstaaten gefordert wird, durch Bundesrecht ausgeschlossen ist.  

 

Wir stehen weiterhin voll hinter den Roundup™-Produkten. Wissenschaft und Regulierungsbehörden auf der ganzen Welt bestätigen, dass Herbizide auf Glyphosatbasis sicher und nicht krebserregend sind.“