Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Zugang zu Studienunterlagen zu Pflanzenschutz und / oder gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und / oder gentechnisch verändertem Saatgut (GV-Saatgut)  

 

Einleitung 

Für Anfragen und die anschließende Bereitstellung von Studienzusammenfassungen und Studienberichten zu Pflanzenschutzwirkstoffen und/oder Pflanzenschutzprodukten und/oder genetisch veränderten Organismen [GVO] und/oder gentechnisch verändertem Saatgut [GV-Saatgut] [Produkte], die von der Bayer AG oder einem ihrer verbundenen Unternehmen [Bayer] erforscht, entwickelt, registriert und/oder vermarktet werden und die insbesondere über die Website www.cropscience-transparency.bayer.com [Studiendokumente] angefordert und bereitgestellt werden, gelten die folgenden Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu Pflanzenschutz-Studiendokumenten [Allgemeine Bedingungen]. In diesen Studiendokumenten können zum Schutz personenbezogener Daten und/oder vertraulicher Geschäftsinformationen Textstellen geschwärzt sein. Unter Studiendokumenten verstehen wir sowohl Studienzusammenfassungen als auch vollständige Studienberichte. Studienzusammenfassungen können direkt von der Website heruntergeladen werden. Studienberichte werden auf Anfrage individuell zur Verfügung gestellt, wobei Bayer hierzu nicht verpflichtet ist. 

 

Zweck

Bayer veröffentlicht sicherheitsrelevante Studiendokumente seiner Produkte in der Hoffnung, den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Dialog über die moderne Landwirtschaft zu fördern. Diese Offenlegungen erfolgen mit der Absicht, die ständige behördliche Aufsicht auf der Grundlage solider wissenschaftlicher Erkenntnisse zu unterstützen, interessierten Kreisen zusätzliche Daten bereitzustellen und zu übermitteln und konstruktive Rückmeldungen und Vorschläge zu erhalten, damit die Wirksamkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit unserer Produkte für die Zulassungsbehörden, Kunden und Verbraucher gleichermaßen verbessert werden kann.   

 

Es liegt nicht in der Absicht von Bayer, die kommerziellen Interessen Dritter oder die kommerzielle Verwertung von Studiendokumenten zu unterstützen. Daher ist die Verwendung von Studiendokumenten zu Produkten, die gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen offengelegt werden, für kommerzielle und / oder regulatorische Zwecke strengstens untersagt. 

 

Keine Bereitstellung von Studiendokumenten zum Nutzen anderer Agrarunternehmen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen im Bereich Pflanzenschutz- und / oder GVO und / oder GV-Saatgut) 

 

Mit der Anforderung von Studiendokumenten bestätigt der Nutzer, dass er nicht direkt an der Vermarktung von Agrarprodukten (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Pflanzenschutzmittel und / oder gentechnisch veränderte Organismen und/oder gentechnisch verändertes Saatgut) beteiligt ist oder dies beabsichtigt, noch im Namen oder zum Nutzen Dritter handelt, die direkt oder indirekt in der Vermarktung von Agrarprodukten (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Pflanzenschutzmittel und / oder Organismen und/oder gentechnisch verändertes Saatgut ) tätig sind.  

 

Lizenz für bereitgestellte Studienberichte 

Der Nutzer erkennt an, dass Studienberichte durch das Urheberrecht und/oder andere Rechte des geistigen Eigentums von Bayer und/oder Dritten geschützt sein und als wirtschaftlich wertvoll angesehen werden können, wenn sie für kommerzielle und regulatorische Zwecke verwendet werden. 

 

Dem Nutzer wird eine nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie, widerrufliche Lizenz zur Nutzung einer Kopie des angeforderten Studienberichts, der entsprechend diesen Allgemeinen Bedingungen bereitgestellt wird, gewährt. 

 

Bayer kann diese Lizenz jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Im Falle eines Widerrufs hat der Nutzer alle Kopien des Studienberichts unverzüglich zurückzugeben, zu löschen und/oder zu entsorgen und darf den Studienbericht zu keinem Zweck nicht mehr nutzen. 

 

Verwendung von Studiendokumenten 

Mit Ausnahme des im nachfolgenden Abschnitt „Zitiermöglichkeit“ genannten Falles ist es dem Nutzer nicht gestattet, die Studiendokumente zu verteilen, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen. 

 

Der Nutzer ist nicht befugt, Studiendokumente für regulatorische oder kommerzielle Zwecke zu verwenden, was insbesondere eine Nutzung durch den Nutzer und/oder Dritte einschließt, die nach vernünftigem Ermessen als der Gewinnerzielung dienend oder dienlich angesehen werden könnte. 

 

Zitiermöglichkeit 

Der Nutzer darf bestimmte Teile der Studiendokumente vervielfältigen, verbreiten und veröffentlichen, wenn diese Teile in unabhängigen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erläuterung der Inhalte verwertet werden, vorausgesetzt, dass die Quelle und die Urheberrechte von Bayer ordnungsgemäß zitiert werden. 

 

Keine Garantieübernahme und Haftungsbeschränkung 

BAYER AG ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE IN DEN STUDIENDOKUMENTEN ENTHALTENEN DATEN UND INFORMATIONEN, INSBESONDERE BETREFFEND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.  

 

DIE HAFTUNG VON BAYER IST BESCHRÄNKT AUF DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, DIE (i) AUF EINEM VORSÄTZLICHEN VERHALTEN ODER (ii) EINER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG BERUHREN, (iii) SOWIE AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT. MIT AUSNAHME DER IM VORSTEHENDEN SATZ GEREGELTEN FÄLLE, ÜBERNIMMT BAYER INSBESONDERE KEINE HAFTUNG FÜR DIE NUTZUNG DER STUDIENUNTERLAGEN DURCH JEDWEDEN DRITTEN ODER DIE ERGEBNISSE EINER SOLCHEN NUTZUNG.  

 

BAYER IST NICHT ZURVERFÜGUNGSTELLUNG VON STUDIENDOKUMENTEN VERPFLICHTET.  

 

Geltendes Recht 

Diese Allgemeinen Bedingungen sowie jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche resultierend aus oder in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen oder ihrem Regelungsgegenstand oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen unter Ausschluss des UN-Übereinkommens zu Verträgen über den internationalen Warenkauf deutschem Recht und sind entsprechend auszulegen. Zwingende kollisionsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. 

 

Gerichtsstand 

Handelt es sich bei dem Nutzer um eine Körperschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Personenhandelsgesellschaft oder betreibt er anderweitig ein Handelsgewerbe (Kaufmann im Sinne von §  1 (1) Handelsgesetzbuch) oder ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ausschließlich die Gerichte in Köln (Deutschland) zuständig. In allen anderen Fällen kann Bayer oder der Nutzer vor jedem zuständigen Gericht klagen.