Hauptversammlung 2025

Stellungnahmen von Aktionären

Aktionäre können vor der Hauptversammlung gemäß § 130a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 AktG Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einreichen. Es werden nur Stellungnahmen von Aktionären veröffentlicht, die sich bis Freitag, 18. April 2025, 24:00 Uhr, ordnungsgemäß angemeldet haben.

 

Nachfolgend finden Sie Stellungnahmen, die von Aktionären vor der Hauptversammlung eingereicht wurden.