Gefälschte Medikamente erkennen
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Woran erkennt man gefälschte Arzneimittel, insbesondere beim Einkaufen im Internet oder auf Reisen?
Es gibt Fälschungen von Produkten fast aller namhaften Pharmaunternehmen. Sie werden hauptsächlich über illegale Online-Apotheken verkauft. Es gibt jedoch eindeutige Hinweise darauf, dass sie auch in Rotlichtvierteln, Diskotheken und Fitnessstudios verkauft werden.
Bitte bedenken Sie: Auch wenn ein illegales Potenzmittel vermeintlich wirkt – Sie wissen nicht, durch welche Stoffe und mit welchen Risiken und Nebenwirkungen.
Wie schütze ich mich vor Fälschungen?
Wissen schützt vor Fälschungen. Gehen Sie mit dubiosen Angeboten kritisch um. Fragen Sie sich: Kann ich dem jeweiligen Anbieter vertrauen? Im Zweifelsfall, überprüfen Sie ihn auf dieser Webseite.
Wenn Ihnen beispielsweise eine Privatperson Medikamente anbietet, sollten Sie hellhörig werden (und am besten gleich auch die zuständigen Behörden informieren, wie beispielsweise die Polizei oder Zolldienststellen). Denn Arzneimittel sind in Deutschland apothekenpflichtig (d. h. Patienten können sie nur über Apotheken erhalten). Zudem dürfen Apotheker viele Medikamente nur gegen ärztliche Verschreibung (Rezept) abgegeben. Dies können Sie auf der Verpackung nachlesen (apothekenpflichtig bzw. verschreibungspflichtig). Damit ist die Apotheke, bei der Sie Ihr Medikament beziehen, der wichtigste Ort Ihres Vertrauens.
Neue Levitra®
Fälschung:
Packungen und/ oder
Blister mit der
Chargennummer
BXB10855 sind
immer Fälschungen
Beispiel Potenzmittel
Gefälschte Potenzmittel werden oft illegal und teilweise sogar zu einem höheren Preis als das Original angeboten. Sie sollten solche Medikamente nur aus einer Apotheke beziehen. Betrügerische Anbieter verstoßen bewusst gegen die Vorschriften des Arzneimittelrechts. Sie interessieren sich nur für ihren eigenen Profit, nicht dafür, dass Patienten sichere, wirkungsvolle und qualitativ hochwertige Arzneimittel erhalten.
Tipps:
- Verschreibungspflichtige Arzneien dürfen nur gegen Abgabe eines gültigen Rezepts abgegeben werden. Alles andere sind rechtswidrige Angebote.
- Rechtswidrig ist ebenso das Angebot ohne vollständige Verpackung. Diese besteht aus Faltschachtel, Blister und Beipackzettel. Illegale Anbieter bieten gefälschte Tabletten, die äußerlich kaum noch vom Original zu unterscheiden sind. Die Verpackungen sind teilweise perfekt nachgemacht, lassen sich aber häufig durch Rechtschreibfehler enttarnen.
- Häufig versenden illegale Anbieter andere Produkte als im Angebot standen – vergleichen Sie daher die Lieferung mit ihrer tatsächlichen Bestellung.
Levitra® Fälschung:
Packungen und/ oder Blister mit der Chargennummer
BXB8551
BXB10855
0027K79
2500K69
0026K69
0027K18
0027K81
sind immer Fälschungen
Vorsicht im Internet und auf Reisen
- Zahlreiche illegale Internet-Anbieter verkaufen gefälschte Medikamente, die auf den ersten Blick nicht vom Original zu unterscheiden sind. Auch die Webseiten sehen zunächst aus wie die der legalen Anbieter. Oftmals versprechen die Internetseiten seriöse Beratung. Doch auch, wenn die Tabletten oder die Verpackung wie das Original aussehen, ist das noch keine Garantie für sichere Produkte. Die Arzneimittelhersteller statten Originalprodukte daher mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen aus, anhand derer Sie die Präparate von Plagiaten unterscheiden können. Beispiele sind Schriftzug, Farbvariationen und Prägung auf der Verpackung oder Blister.
- Näheres dazu erfahren Sie auf der Vorsicht-Arzneimittelfälschung Übersicht unter „Broschüren und Flyer zum Herunterladen“. Dort finden Sie auch Erkennungsmerkmale zum jeweiligen Produkt. Eine Übersicht der vertrauenswürdigen Internet-Apotheken finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), www.dimdi.de. Hier gibt es auch ein Versandapothekenregister über die in Deutschland registrierten Internet-Arzneimittelhändler.
- Vorsicht im Ausland. Wenden Sie sich auf Auslandsreisen lieber an die örtlichen Apotheken als andere Bezugsquellen. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie sich noch in Deutschland zusammen mit Ihrem Arzt oder Apotheker eine persönliche Reiseapotheke zusammenstellen.
- Sollten Sie verdächtige Arzneimittel in den Händen halten, heißt es unbedingt: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, oder wenden Sie sich an den Originalhersteller. Dies gilt insbesondere, wenn Sie denken, dass das eingenommene Mittel eine andere Wirkung hat, als Sie dies bislang gewohnt waren, oder Ihnen die Verpackung irgendwie seltsam vorkommt.
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- Mehr Informationen über das EU-Prüflogo finden Sie in diesem Hintergrundartikel.
Europäische Parallelimporte
In Deutschland und der EU ist der Handel mit so genannten Parallel- oder Reimporten zugelassen. Der Importeur darf also ein zugelassenes Originalpräparat aus einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraumes umverpacken. Hierfür tauscht er die Faltschachtel gegen eine eigene Verpackung aus, beispielsweise in der Landessprache, oder er bringt einen entsprechenden Aufkleber an, um das Präparat im Importland verkehrsfähig zu machen. In jedem Fall muss auf der (neuen) Verpackung des parallel eingeführten Arzneimittels angegeben werden, von wem das Medikament umgepackt worden ist. Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Apotheke.