Gesetzliche Zielgrößen für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen
Bayer strebt bis spätestens Ende 2030 auf globaler Ebene eine vollständige Geschlechterparität auf allen Managementebenen unterhalb des Vorstands an. Neben diesem freiwilligen personalpolitischen Ziel hat das Unternehmen auch gesetzlich erforderliche Zielgrößen für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen formuliert und verfolgt beide konsequent.
Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (FüPoG) verpflichtet bestimmte Gesellschaften des Bayer-Konzerns dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand bzw. in der Geschäftsführung sowie in den nächsten beiden Führungsebenen zu bestimmen. Die Ziele des letzten Berichtsturnus, die vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 erfüllt werden sollten, haben wir mit einer Ausnahme erreicht. Auf ihrer Basis und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben sowie unseren eigenen personalpolitischen Zielsetzungen für eine ausgewogene Geschlechterbalance haben wir für die dem FüPoG unterliegenden Gesellschaften des Bayer-Konzerns in seiner gegenwärtigen Struktur neue Ziele formuliert, die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen.
Zielerreichungen bis zum 30. Juni 2022
Frauen im Aufsichtsrat
Für den Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft Bayer AG gilt eine verpflichtende Quote für das unterrepräsentierte Geschlecht von mindestens 30 Prozent für Neubesetzungen ab 2016. Unser Aufsichtsrat umfasst 20 Mitglieder. Zum 30. Juni 2022 gehörten dem Aufsichtsrat der Bayer AG insgesamt acht Frauen an, was einem Frauenanteil von 40 Prozent entspricht.
Frauen im Vorstand
Hinsichtlich des gesetzlichen Ziels einer angemessenen Vertretung von Frauen im Vorstand hatten wir uns das Ziel gesetzt, spätestens bis zum 30. Juni 2022 ein weibliches Mitglied in den Vorstand der Bayer AG zu berufen. Dieses Ziel haben wir mit der Berufung von Frau Sarena Lin zum 1. Februar 2021 in den Konzernvorstand vorzeitig erfüllt.
Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands
In der Konzernobergesellschaft Bayer AG sollte der Frauenanteil Mitte 2022 auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 Prozent betragen. Dieses Ziel haben wir mit einem Frauenanteil zum 30. Juni 2022 von 26,6 Prozent übertroffen. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde bis Mitte 2022 ein Frauenanteil von 25 Prozent angestrebt. Dieses Ziel haben wir mit einem Frauenanteil zum Stichtag von 23,7 Prozent verfehlt, konnten ihn aber gegenüber dem vorigen Berichtsturnus um rund 13 Prozent erhöhen.
Frauen im Aufsichtsrat
Von den übrigen Konzerngesellschaften, die den Bestimmungen des Gesetzes unterliegen, wurden nachfolgende Ziele für den bis Mitte 2022 angestrebten Frauenanteil im Aufsichtsrat formuliert. Das Ziel, den damaligen Frauenanteil im Aufsichtsrat von 33,33 Prozent zu verstetigen, hat die Bayer Gastronomie GmbH erreicht. Die Bayer Vital GmbH, welche die Arzneimittel der Divisionen Consumer Health und Pharmaceuticals in Deutschland vertreibt, hatte sich 2017 eine Zielgröße von Null Prozent für den Frauenanteil in ihrem Aufsichtsrat gesetzt. Zum Ablauf des Berichtszeitraums weist die Gesellschaft einen Frauenanteil von 33,33 Prozent auf.
Seit 2020 gehört auch die Bayer Bitterfeld GmbH, eine Gesellschaft zur Produktion von rezeptfreien Medikamenten, dem Kreis der berichtspflichtigen Konzerngesellschaften an. Die im Jahr 2020 formulierte Zielgröße für den damals erstmals konstituierten Aufsichtsrat lag bei 33,33 Prozent und wurde erreicht.
Seit November 2022 hat die Belegschaft der GP Grenzach Produktions GmbH, einer Produktionsgesellschaft für Arzneimittel, Kosmetika und Medizinprodukte für den Gesundheitsmarkt, die Schwelle von in der Regel 500 Arbeitnehmern überschritten und gehört damit ebenfalls zu den nach FüPoG II berichtspflichtigen Konzerngesellschaften. Bei Beginn der Berichtspflicht bestand die Geschäftsführung der GP Grenzach Produktions GmbH aus einem Alleingeschäftsführer. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten bei seiner Bildung im November 2022 zwei Frauen und ein Mann an. Der Frauenanteil betrug bei Beginn der Berichtspflicht in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung 25 Prozent, in der zweiten Führungsebene 43,5 Prozent.
Frauen in der Geschäftsführung
Die Leitungen der Bayer Bitterfeld GmbH, der Bayer Gastronomie GmbH und der Bayer Vital GmbH bestehen jeweils aus einem Alleingeschäftsführer. Diese Position war in allen genannten Gesellschaften zum Zeitpunkt der Zielsetzung mit einem Mann besetzt, der jeweils unbefristet als Geschäftsführer bestellt war. Die Gesellschaften hatten daher in Übereinstimmung mit dem FüPoG ein Ziel für den Frauenanteil in der Geschäftsführung bis Mitte 2022 von 0 Personen bzw. 0 Prozent formuliert.
Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung
Die Bayer Bitterfeld GmbH hatte sich im Jahr ihrer Berichtspflichtigkeit 2020 verpflichtet, den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bis Mitte 2022 auf 20 Prozent zu erhöhen, auf der zweiten Führungsebene sollte er bis dahin 30 Prozent betragen. Beide Ziele hat die Bayer Bitterfeld GmbH mit 23,1 bzw. 30,1 Prozent erreicht.
Die Bayer Gastronomie GmbH hatte 2017 für die erste Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung eine Zielquote von 20 Prozent formuliert und strebte für die zweite Führungsebene bis Mitte 2022 eine Erhöhung des Frauenanteils von 15 auf 25 Prozent an. Beide Ziele hat die Gesellschaft mit einem Frauenanteil von 50 bzw. 31,8 Prozent am 30. Juni 2022 erreicht bzw. übererfüllt.
Die Bayer Vital GmbH hatte sich im Jahr 2017 ein Ziel für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung von 20 Prozent bis Mitte 2022 gesetzt. Dieses Ziel wurde mit einem Frauenanteil von 66,67 Prozent am 30. Juni 2022 deutlich übertroffen. Auf der zweiten Führungsebene wollte die Bayer Vital ihren Frauenanteil bis Mitte 2022 auf 22 Prozent erhöhen. Auch dieses Ziel wurde mit einem Frauenanteil zum Stichtag von 28,57 Prozent erreicht und übertroffen.
Neue Zielsetzungen bis zum 30. Juni 2027
Bayer hat die Zielgrößen für den Frauenanteil in hohen Führungspositionen gemäß den Bestimmungen des FüPoG überprüft und für die Zeit bis zum 30. Juni 2027 neue Ziele formuliert. Im Einzelnen haben die zuständigen Gremien der jeweiligen Gesellschaften folgende Ziele beschlossen.
Frauen in Aufsichtsrat und Vorstand
Für den Aufsichtsrat und gemäß dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) nun auch für den Vorstand der Bayer AG bestehen gesetzliche Vorgaben für den Frauenanteil und den Männeranteil im Aufsichtsrat und im Vorstand. Für den Aufsichtsrat ist gesetzlich weiterhin ein Frauen- und Männeranteil von jeweils mindestens 30 Prozent vorgeschrieben. Für den Vorstand der Bayer AG, der aus mehr als drei Personen besteht, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ihm mindestens eine Frau und mindestens ein Mann angehören müssen. Daneben sind keine selbst gesetzten Zielvorgaben erforderlich.
Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands
Im Rahmen der neuen Zielsetzungen für die Zeit bis zum 30. Juni 2027 hat die Bayer AG die Abgrenzung der ersten und zweiten Führungsebene überprüft und fasst sie für die neuen Zielsetzungen enger als in der Vergangenheit. Damit ist sichergestellt, dass sich die Zielvorgaben auf eine kleinere Zahl besonders hochrangiger Stellen beziehen, die für die Entwicklung weiblicher Führungstalente in Hinblick auf Top-Positionen unter Einschluss von Vorstandspositionen besonders relevant sind. Die Zielgrößen und die zugrundeliegenden Führungsebenen entsprechen damit denen unserer unternehmensinternen Strategie für mehr Inklusion und Vielfalt (I&D).
Für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands strebt die Bayer AG bis zum 30. Juni 2027 eine Zielgröße von 35 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 36 16/19 Prozent1) an. Diese Führungsebene ist identisch mit dem Group Executive Circle (GEC) der weltweit 75 hochrangigsten Führungskräfte des Konzerns. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll der Frauenanteil in der Bayer AG bis Mitte 2027 ebenfalls 35 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 35 35/199 Prozent) betragen. Dabei handelt es sich um die Mitglieder des Group Leadership Circle (GLC) des Bayer-Konzerns, der aktuell weltweit rund 540 Führungskräfte umfasst.
1 Hier sowie im Folgenden wird jeweils zunächst die angestrebte Größenordnung und sodann in Klammern der gemäß FüPoG II anzugebende Prozentsatz genannt, der zu einer ganzen Kopfzahl bezogen auf die derzeitige Größe der Gruppe führt.
Frauen im Aufsichtsrat
Die übrigen berichtspflichtigen Konzerngesellschaften haben für den Frauenanteil im Aufsichtsrat bis Mitte 2027 folgende Ziele formuliert. In der Bayer Bitterfeld GmbH soll der bestehende Frauenanteil im Aufsichtsrat von 33,33 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 33 1/3 Prozent) bis Mitte 2027 beibehalten werden. Im Aufsichtsrat der Bayer Gastronomie GmbH betrug der Frauenanteil im Juni 2022 ungeplant 100 Prozent. Bis 2027 soll das Geschlechterverhältnis in dem Gremium mit einem Frauenanteil von 66,67 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 66 2/3 Prozent) wieder ausgewogener gestaltet werden. Die Bayer Vital GmbH beabsichtigt, den Frauenanteil in ihrem Aufsichtsrat von 33,33 Prozent Mitte Juni 2022 in den nächsten fünf Jahren stabil zu halten (formales Ziel gem. FüPoG II bei: 33 1/3 Prozent). Die GP Grenzach Produktions GmbH strebt für ihren neu formierten Aufsichtsrat bis Mitte 2027 einen Frauenanteil von 66,67 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 66 2/3 Prozent) an.
Frauen in der Geschäftsführung
Die Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung der Bayer Bitterfeld GmbH, der Bayer Gastronomie GmbH, der Bayer Vital GmbH und der GP Grenzach Produktions GmbH entspricht jeweils dem Frauenanteil von Mitte Juni 2022, nämlich 0 Personen bzw. 0 Prozent. Die Zielgrößenfestlegung auf Null ist in diesen Fällen vorgesehen, da die Geschäftsführung weiterhin ausschließlich aus einem Mann besteht, dessen Bestellung unbefristet ist. Es bestehen derzeit keine Pläne, die Geschäftsführung zu vergrößern.
Die Zielgrößenfestlegung auf Null steht damit auch im Einklang mit dem Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz, FüPoG II), das den Frauenanteil bei vorhandenen Führungspositionen erhöhen will, die Erhöhung des Frauenanteils aber nicht durch zusätzliche Führungspositionen erreichen will. Es soll zudem keine Zielgröße festgelegt werden müssen, deren Nichterfüllung bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung absehbar ist.
Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung
Die erste und zweite Führungsebene wird in den kleineren berichtspflichtigen Konzerngesellschaften gemäß ihren jeweiligen Besonderheiten und somit anders als bei der Bayer AG definiert.
Die Bayer Bitterfeld GmbH hatte auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung Mitte 2022 einen Frauenanteil von 23,1 Prozent. Dieser soll bis zum 30. Juni 2027 auf 30 Prozent steigen (formales Ziel gem. FüPoG II: 30 10/13 Prozent). Auf der zweiten Führungsebene will die Bayer Bitterfeld GmbH ihren Frauenanteil von rund 30 Prozent bis Mitte 2027 auf 40 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 40 5/13 Prozent) erhöhen.
Die Bayer Gastronomie GmbH beabsichtigt, die bereits Mitte 2022 erreichte Geschlechterparität auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bis Mitte 2027 zu Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II: 50,0 Prozent). Auf der zweiten Führungsebene soll der Frauenanteil bis zum 30. Juli 2027 ebenfalls auf dem derzeitigen Niveau von 30 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II ebenfalls: 30,0 Prozent) gehalten werden.
Die Bayer Vital GmbH strebt auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bis Mitte 2027 Geschlechterparität, also einen Frauenanteil von 50 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II ebenfalls: 50,00 Prozent), an. Für die zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung beträgt die Zielgröße des Frauenanteils bis dahin 40 Prozent (formales Ziel gem. FüPoG II ebenfalls: 40,00 Prozent).
Die GP Grenzach Produktions GmbH beabsichtigt, den Frauenanteil auf der ersten und der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bis Mitte 2027 jeweils auf 50 Prozent zu erhöhen, strebt also Geschlechterparität im Management der Gesellschaft an.
Zusätzliche freiwillige Ambitionen für Geschlechterparität im Management weltweit
Über diese gesetzlich vorgeschriebenen Ziele für den Frauenanteil in den Führungspositionen der deutschen Gesellschaften hinaus engagiert sich Bayer seit Jahren auf Konzernebene freiwillig für mehr Ausgewogenheit im Management. Wir haben im Februar 2021 eine umfassende Strategie für mehr Inklusion und Vielfalt im gesamten Konzern veröffentlicht, die jeweils auch konkrete Zielgrößen beinhaltet. Danach soll das Geschlechterverhältnis im Durchschnitt aller kombinierten Führungsebenen im Konzern einschließlich des unteren und mittleren Managements bis 2025 50/50 betragen. Im Global Executive Committee (Top 75) sowie im Group Leadership Circle (Top 540) soll der Frauenanteil bis dahin bei mindestens 33 Prozent liegen. Bis 2030 strebt Bayer eine vollständige Geschlechterparität auf allen Managementebenen an.
Diese Strategie für eine Geschlechterparität im Management werden wir in den kommenden Jahren engagiert verfolgen und über ihren aktuellen Stand transparent berichten. Dabei werden wir uns weiterhin auch an unserer Definition der Führungsebenen orientieren, weil sie die Organisation unseres Unternehmens genau widerspiegelt und ein deutlich breiteres Managementsegment erfasst als das nationale Gesetz. Wir werden daher in unserer Berichterstattung weiterhin auch die Ergebnisse aus unserer Selbstverpflichtung mit ihrem konzernweiten Ansatz sowie zusätzlich die Zielgrößen nach dem deutschen Gesetz veröffentlichen.
Zielgrößen für den Frauenanteil bei den betroffenen Bayer-Konzerngesellschaften
Konzerngesellschaft | Aufsichtsrat |
Vorstand/ Geschäftsführung |
1. Führungsebene | 2. Führungsebene | |
---|---|---|---|---|---|
Bayer AG | Angestrebter Frauenanteil bis Juni 2022* | 30 | 0 | 20 | 25 |
Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | 40,0 | 16,67 | 26,6 | 23,7 | |
Zielsetzung bis Juni 2027* | - | - | 36 16/19 | 35 35/199 | |
Bayer Bitterfeld GmbH | Angestrebter Frauenanteil bis Juni 2022* | 33,33 | 0 | 20,0 | 30,0 |
Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | 33,33 | 0 | 23,1 | 30,1 | |
Zielsetzung bis Juni 2027* | 33 1/3 | 0 | 30 10/13 | 40 5/13 | |
Bayer Gastronomie GmbH | Angestrebter Frauenanteil bis Juni 2022* | 33 | 0 | 20 | 25 |
Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | 100,0 | 0 | 50,0 | 31,82 | |
Zielsetzung bis Juni 2027* | 66 2/3 | 0 | 50,00 | 30,00 | |
Bayer Vital GmbH | Angestrebter Frauenanteil bis Juni 2022* | 0 | 0 | 0 | 22 |
Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | 33,33 | 0 | 66,67 | 28,57 | |
Zielsetzung bis Juni 2027* | 33 1/2 | 0 | 50,00 | 40,00 | |
GP Grenzach Produktions GmbH | Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | - | - | - | |
Effektiver Frauenanteil im Juni 2022* | - | 0 | 25,0 | 43,5 | |
Zielsetzung bis Juni 2027* | 66 2/3 | 0 | 50,00 | 50,00 |
*in Prozent