Transparenz

Zuwendungen an medizinische Fachkreise

Ein bunter Hintergrund mit Sprechblasen und Symbolen.
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Gemeinsame Forschung kommt Patienten und der Gesellschaft zugute

Die Zusammenarbeit von Arzneimittelherstellern mit Ärzten und anderen Heilberufen hat zahlreiche innovative Medikamente hervorgebracht und den Einfluss vieler Krankheiten auf unser Leben positiv verändert. Wir bei Bayer sind davon überzeugt, dass die enge Zusammenarbeit mit Ärzten und die kontinuierliche Unterstützung von Ärztefortbildungen einen wesentlichen Beitrag für die bestmögliche Behandlung von Patienten leistet.

WIE BAYER MIT ÄRZTEN ZUSAMMENARBEITET

 

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Pharmazeutische Industrie – medizinische Fachkreise: eine stark regulierte Beziehung

In der Zusammenarbeit mit medizinischen Experten befolgen wir bestehende Gesetze und Vorschriften, die die Beziehung zwischen Industrie und Angehörigen der medizinischen Fachkreise klar regeln, z.B. Gesetze des Gesundheitswesen und Verhaltenskodizes der Industrie. Darüber hinaus werden diese Regeln durch eine Reihe von Transparenzvorschriften ergänzt, wie z.B. den Sunshine Act in den USA, den EFPIA-Transparenzkodex in Europa und verschiedene lokale gesetzlich vorgeschriebene Berichtspflichten. In der Zusammenarbeit respektieren wir uneingeschränkt die Unabhängigkeit und Integrität der medizinischen Fachkreise.

 

Data privacy

Datenschutz

Bayer respektiert uneingeschränkt den Datenschutz und die Datensicherheit. Wir sorgen daher dafür, dass die erhobenen Daten in Übereinstimmung mit den erforderlichen Datenschutzgesetzen und -richtlinien verarbeitet werden, deren Einhaltung durch die verantwortlichen Behörden geprüft werden kann. Darüber hinaus werden Daten nur dann veröffentlicht, wenn der Arzt seine ausdrückliche schriftliche Einwilligung erteilt hat (in Ländern ohne gesetzliche Anforderung oder legitimes Interesse). Umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen sorgen dafür, dass die Daten vor Angriffen und Manipulationen von außen geschützt sind. Weiterhin ist der Zugriff auf alle Daten, die zum Zwecke der Veröffentlichung verarbeitet werden, auf Mitarbeiter beschränkt, die für die Datensammlung und Berichtserstellung verantwortlich sind.