Allgemeine Einkaufsbedingungen

I. Geltung

Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeiner Einkaufsbedingungen (AGB). Anderslautende AGB des Lieferanten (LI) oder Abweichungen erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Sie gelten dann auch nur für den konkreten Geschäftsfall. Unser Schweigen auf die an uns zugesandten Unterlagen, wie etwa Lieferantenbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc., gilt keinesfalls als Annahme anderslautender AGBs. Unsere AGB gelten auch für jegliche Folgegeschäfte

 

II. Form

Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind wirksam. Bestellungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Jedenfalls gilt die Lieferung an uns/Ausführung unserer Bestellung/Erbringung der Dienstleistung als vollinhaltliche Anerkennung unserer AGB durch den LI.

 

III. Erfüllungsort

Das ist der Firmensitz des Bestellers, abgeladen frei Lager (Warenannahmestelle) oder gemäß Auftrag des Bestellers.

 

IV. Spezifikation

Die Spezifikation des Produktes/der Leistung ist in der Bestellung definiert. Eine Änderung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Bestellers möglich. Modelle, Muster, sonstige Spezifikationsunterlagen bleiben unser Eigentum, eine Verwendung für Dritte ist nicht gestattet

 

V. Vertragspflicht

Erhebliche Verletzungen der Vertragspflicht durch den LI, die einen wesentlichen Nachteil für den Besteller mit sich bringen, berechtigen diesen, vom Auftrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.

 

VI. Verzug

Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind Fixtermine. Bei Lieferverzug ist der Besteller berechtigt

 

  • von der Bestellung ganz oder teilweise jederzeit ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten,
  • seinen Bedarf anderswo zu decken. Der säumige LI trägt die Mehrkosten, ohne Führung eines Schadens- oder Verschuldensnachweises ein Pönale von 0,5 % des Warenoder Dienstleistungswertes pro Tag des Lieferverzuges einzubehalten Die Entscheidung der jeweiligen Vorgangsweise liegt ausschließlich beim Besteller

 

VII. Stornorecht

Der Besteller ist berechtigt, bis zur Lieferung gegen Ersatz der tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten vom Vertrag zurück zu treten.

 

VIII. Prüfpflicht und Übernahme

Die Übernahme der Waren und Leistungen erfolgt ausschließlich unter Vorbehalt. Die Anwendung des § 377 UGB (Mängelrüge) wird einvernehmlich aufgehoben. Unsere Zahlung bedeutet keine vorbehaltlose Annahme der Ware.

 

Der LI übernimmt die Gewähr, dass seine Leistungen/Lieferungen eine mangelfreie, vorschriftsmäßige Beschaffenheit und Ausführung haben, der Bestellung, den am Erfüllungsort geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, den zur Anwendung kommenden Standards des Bestellers, den einschlägigen Normen sowie den üblichen und anerkannten Regeln und Stand der Technik entsprechen und haftet für die Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtungen. Es liegt im Aufgabenbereich des LI, die Eignung der nach der Bestellung zur Anwendung kommenden Standards, Normen und Richtlinien zu prüfen.

 

IX. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab restloser Auslieferung bzw. Inbetriebnahme. Für ausgetauschte Lieferungen bzw. Nachbesserungen beginnt die Frist neu zu laufen. Als Mangel gilt auch das Nichterreichen zugesagter/bestätigter Eigenschaften/Leistungen. Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, ist der LI verpflichtet, die mangelhafte Leistung nach unserer Wahl kostenlos auszutauschen, zu verbessern, oder den Preis zu mindern. Alternativ sind wir auch berechtigt zu wandeln. Der LI haftet uns für sämtlichen Nachteil und Schaden, der aus der mangelhaften Lieferung/Leistung resultiert, insbesondere für Folgeschäden und entgangenem Gewinn. Ersatzansprüche sind der Höhe nach nicht begrenzt. Ausschlüsse oder Einschränkungen der Haftung für fehlerhafte oder mangelhafte Leistungen oder für Folgeschäden sind uns gegenüber wirkungslos. Der LI haftet auch bei Vorliegen von nur leichter Fahrlässigkeit. Gerügte Mängel können innerhalb von 2 Jahren ab Ende der Gewährleistungsfrist gerichtlich geltend gemacht werden.

 

X. Lieferpapiere

Auf dem Lieferschein und der Rechnung muss unsere Bestellnummer aufscheinen. Ist dies nicht der Fall, wird die Ware nicht angenommen bzw. die Rechnung zu unserer Entlastung an den LI retourniert.

 

XI. Zahlung

Die Zahlungsfrist beginnt nach Lieferungs- bzw. Rechnungserhalt, was immer später ist. Dies gilt sowohl für Nettozahlungen als auch für Skontozahlungen.

 

XII. Zessionsverbot

Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bayer Austria Ges.m.b.H. darf die Forderung des LI an Dritte übertragen werden.

 

XIII. Geschützte Zeichen

Namen, Warenzeichen und Logos des Bestellers oder einer verbundenen Gesellschaft sind durch Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte geschützt und dürfen durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Rechteinhaber nicht im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Insbesondere ist deren Verwendung in Kommunikationsmaßnahmen des LI – z. B. in Presseinformationen, Broschüren oder Werbeanzeigen – nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Kommunikationsabteilung des Bestellers gestattet.

 

XIV. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wien.

 

XV. Anzuwendendes Rechts

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, wie es zwischen Inländern Anwendung findet (das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen).

 

XVI. Sonstiges

Sollte es zu Widersprüchen zwischen den AGB und der Bestellung kommen, gilt vorrangig die Bestellung. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

XVII. Einzuhaltender Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten

Verhaltenskodex für Lieferanten

 

XVIII. Hinweis für Kommunikationsdienstleister:

Bitte beachten Sie den Ehrenkodex des PRVA.

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